Aufnahme

Die Aufnahmekriterien

Die Aufnahmekriterien für unser Verbund- Familienzentrum wurden mit dem Rat der Einrichtung wie folgt festgelegt:

  • Rechtsanspruch für Kindern mit Vollendung des 1. Lebensjahres
  • Geschwisterkinder
  • Alleinerziehende Eltern/ Erziehungsberechtigte
  • Berufstätigkeit beider Elternteile
  • Mitarbeiter der gGmbH die in Werne wohnen
  • Kinder mit besonderem Förderbedarf

Wir nehmen auf:

  • Kinder im Alter von 4 Monaten bis 3 Jahren (Gruppentyp II)
  • Kinder im Alter von 2 Jahren bis zur Einschulung (Gruppentyp I)
  • Kinder im Alter von 3 Jahren bis zur Einschulung (Gruppentyp III)

Die Aufnahme der Kinder erfolgt zum 01. August eines Jahres und endet vertraglich zum 31. Juli.