Die Aufnahmekriterien für unser Verbund- Familienzentrum wurden mit dem Rat der Einrichtung wie folgt festgelegt:
- Rechtsanspruch für Kindern mit Vollendung des 1. Lebensjahres
- Geschwisterkinder
- Alleinerziehende Eltern/ Erziehungsberechtigte
- Berufstätigkeit beider Elternteile
- Mitarbeiter der gGmbH die in Werne wohnen
- Kinder mit besonderem Förderbedarf
Wir nehmen auf:
- Kinder im Alter von 4 Monaten bis 3 Jahren (Gruppentyp II)
- Kinder im Alter von 2 Jahren bis zur Einschulung (Gruppentyp I)
- Kinder im Alter von 3 Jahren bis zur Einschulung (Gruppentyp III)
Die Aufnahme der Kinder erfolgt zum 01. August eines Jahres und endet vertraglich zum 31. Juli.